Wir freuen uns, Sie als neue Kundin oder neuen Kunden beim NWA zu begrüßen. Bitte beantragen Sie rechtzeitig, am Besten gleich bei Baubeginn, den Trinkwasser-Hausanschluss. Um Ihren Anschluss sachgemäß bearbeiten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Teilen Sie uns diese bitte Laden Sie dazu den Antrag des NWA herunter und füllen Sie ihn aus. Schicken Sie das Formulaf gemeinsam mit einem Eigentümernachweis, einem amtl. Lageplan / maßstäbl. Projektplan mit eingetragener Leitungstrasse und/oder Gebäudestandort sowie einer Vollmacht des Vertretungsberechtigten per Post an: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg / OT Zehlendorf oder per E-Mail an: info.anschluss@nwa-zehlendorf.de
Den Antrag zum Trinkwasser-Hausanschluss können SIe hier downloaden.
Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, beauftragen wir einen Vertragsdienstleister, die Kosten für die Installation zu kalkulieren. Auf Basis dieser Unterlagen setzen wir den Anschlussbeitrag fest. Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage beträgt 0,89 € / m² Grundstücksfläche. Dieser wird mit einem Faktor für die in diesem Gebiet durch den Bebauungsplan festgelegte mögliche Geschosshöhe multipliziert. (1,0 für das erste Vollgeschoss; für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,25. Bei drei Geschossen würde der Beitragssatz von 0,89 € / m² mit 1,5 multipliziert werden.
Ausführliche Informationen zur Trinkwasseranschlussbeitragssatzung finden Sie hier.
Die Versorgung seiner Kundinnen und Kunden mit sauberem Trinkwasser ist Kernaufgabe des NWA. Der Zweckverband hat die Pflicht, das Trinkwasser im gesamten Netz vor Verschmutzungen und Beeinträchtigungen zu schützen. Firmen, die im Installateurverzeichnis des NWA gelistet sind, haben sich für die Ausführung von Hauswasserinstallationen im Verbandsgebiet qualifiziert. Nicht bei uns registrierte Fachfirmen sollten vor Baubeginn die schriftliche Zustimmung des NWA für Arbeiten an der Hauswasserinstallation oder an der Kundenanlage (nach dem Wasserzähler) einholen. Dafür ist eine Kopie des Installateurausweises einzureichen.
Ja! Der NWA bezieht das Rohwasser zu 100 Prozent aus einer Grundwasserschicht, die während der Eiszeit vor zehntausenden Jahren entstanden ist. Der Vorrat ist so groß, dass dieser Grundwasserleiter auch die nächsten Generationen mit genügend Trinkwasser versorgen kann - wenn wir nachhaltig wirtschaften. Die verfügbare Tagesmenge beträgt 4.900 Kubikmeter (noch nicht von der Oberen Wasserbehörde genehmigt). Damit könnte der NWA neben den bisher knapp 30.000 angeschlossenen ständigen Einwohnern weitere 8.000 Einwohnende problemlos mit Trinkwasser versorgen
Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Im Wasserwerk werden aus dem Grundwasser lediglich durch eine Anreicherung mit Luft Eisen- und Manganverbindungen sowie Partikel und Sedimente herausgefiltert, die das Wasser trüben würden. Zusätze, wie z. B. Fluoride zur Kariesvorbeugung oder Chlor zur Desinfektion, werden beim NWA nicht beigemischt. Mehr über die Arbeit unserer Wasserwerke lesen Sie bitte hier
Sowohl das Rohwasser aus den Grundwasserbrunnen, das Trinkwasser aus den Wasserwerken und das Trinkwasser im Rohrnetz werden regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beprobt. Dazu arbeitet der NWA eng mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Barnim zusammen. Das Amt ordnet den Beprobungsplan an und überwacht die analytischen Ergebnisse. Die Untersuchungen werden von anerkannten, unabhängigen Laboren durchgeführt. Der NWA sorgt somit bis zum Wasserzähler für eine optimale Trinkwasserqualität.
Alle aktuellen Analysen finden Sie auf unserer Website unter Downloads-Analysen.
Hier kommen Sie zu den einzelnen Analysen:
Lesen Sie bitte mehr zum Thema „Mineralien im Trinkwasser“ hier.
Die Wasserhärte ist ein Begriff, der sich auf den Mineralgehalt von Wasser bezieht. Je höher die Konzentration an Kalziumkarbonat (Kalk) im Wasser, desto härter ist es. Die Härte des Wassers spielt beim Waschen eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser, desto weniger Waschmittel sind erforderlich. Der Kalziumkarbonatgehalt im Wasserwerk Basdorf beträgt 1,27 Millimol je Liter, im Wasserwerk Prenden 2,14 Millimol je Liter. Damit zählen sie zum mittleren Härtebereich.
Den jeweiligen Härtegrad finden Sie in den Analysen der Wasserwerke.
Ausführliche Informationen zum Thema „Wasserhärte“ finden Sie hier.
Ja! Leitungswasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Dabei müssen die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Diese berücksichtigen auch die speziellen Bedürfnisse von Babys. Die Einhaltung der Grenzwerte wird auch beim NWA sorgsam überwacht. Insbesondere der für Babys und Kleinkinder kritische Nitratwert liegt im Verbandsgebiet zwischen 4,8 bis 6,8 mg/l und damit weit unter dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 50 mg/l.
Pulvermilchnahrung oder Brei wird in der Regel mit warmem Wasser zubereitet. Aber bitte verwenden Sie kein warmes Wasser aus der Leitung, vor allem aus Boilern! Es kann mit Keimen belastet sein, die das kindliche Immunsystem überfordern können. Nehmen Sie Wasser aus dem Hahn, dass Sie so lange ablaufen lassen, bis es sich kühl und frisch anfühlt. Dann das Wasser erwärmen.
Vorsicht vor Wasserfiltern und Enthärtungsanlagen! Sie sollen den Kalkgehalt, Bakterien oder Geschmacksstoffe entfernen. Aber in den Filtern steht das Wasser. Darin können sich krankmachende Keime vermehren.
Wasserzähler sind Messgeräte, die den Wasserverbrauch eines Haushalts oder Unternehmens messen. Sie sind in der Hauptwasserleitung installiert und zeichnen den Durchfluss des Wassers auf, das durch das Rohr fließt. Der Hauptzweck von Wasserzählern ist es, den Verbrauch zu messen und die Abrechnung von Wasser zu ermöglichen.
Eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung – je nach Wohnsituation und Nutzung gibt es unterschiedliche Wasserzähler.
Hauptwasserzähler
Mit dem bei Ihnen installierten Hauptwasserzähler messen wir die Gesamtwassermenge, die Sie von uns beziehen. Auf dieser Grundlage ermitteln wir sowohl Ihr Trinkwasserentgelt als auch die Abwassergebühr.
Privatwasserzähler – siehe Schmutzwasser bzw. Mobilentsorgung
Wohnungswasserzähler
Sie erfassen Ihren persönlichen Verbrauch in gemieteten Wohneinheiten, damit Sie diesen stets im Blick haben. Meist gibt es getrennte Warm- und Kaltwasserzähler. Für den Wohnungswasserzähler ist ihr Vermieter oder Ihre Wohnungsbaugesellschaft verantwortlich.
Wasserzähler müssen genau und zuverlässig sein, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die richtige Menge an Wasser bezahlen. Eine Plombe stellt sicher, dass der Zähler nicht manipuliert oder beschädigt wurde, was zu ungenauen Messungen führen könnte. Sie stellen außerdem sicher, dass Wasserzähler nicht versehentlich geöffnet werden, was zu Lecks und potenziell gefährlichen Situationen führen kann.
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Demnach müssen Kaltwasserzähler spätestens nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Für den Austausch Ihres Hauptwasserzählers ist der NWA verantwortlich. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Die Eichfrist von Funkwasserzählern beträgt ebenfalls 6 Jahre. Hier besteht die Besonderheit, dass der Gesetzgeber –bei erfolgreicher Stichprobenprüfung- eine Verlängerung um weitere 3 Jahre ermöglicht hat. Im Rahmen der Stichprobenprüfung werden einzelne Messeinrichtungen durch das Eichamt zur Prüfung ausgewählt und von unabhängigen Laboren beprobt. Ist die Probe erfolgreich dürfen die übrigen Messeinrichtungen, der gleichen Bauart und des gleichen Jahrgangs weitere 3 Jahre eingebaut bleiben, bevor auch diese endgültig durch den Verband zu wechseln sind.
Auch für private Messgeräte wie den Gartenwasserzähler gilt die Eichfrist. Informationen dazu lesen Sie bitte hier.
Bisher waren Flügelrad-Durchflussmesser üblich bei der Erfassung des Wasserverbrauchs. Die neuen Funkzähler enthalten keine beweglichen Teile mehr. Sie messen den Verbrauch mit Hilfe von Ultraschall. Die neuen Funkwasserzähler weisen einen deutlich geringeren Verschleiß auf und sind weniger stör- und reparaturanfällig. Zählerstände werden nicht mehr händisch abgelesen und übermittelt, sondern per Fernauslesung erfasst. Terminabsprachen und Übertragungsfehler entfallen. Der NWA ist bestrebt, nach und nach alle Haushalte mit einem Funkzähler auszustatten.
Wir freuen uns, Sie als neue Kundin oder neuen Kunden beim NWA zu begrüßen.
Um Ihren Anschluss sachgemäß bearbeiten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Laden Sie dazu den Antrag des NWA herunter und füllen Sie ihn aus. Schicken Sie das Formular per Post an: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg / OT Zehlendorf oder per E-Mail an: info.anschluss@nwa-zehlendorf.de
Den Antrag zum Schmutzwasser-Hausanschluss können Sie hier downloaden.
Kurz: Schmutzwasser ist Trinkwasser, das im Haushalt genutzt worden ist und danach in die Kanalisation eingeleitet wird, zählt als Schmutzwasser. Typischerweise entsteht es bei der Benutzung von Toilette, Waschmaschine, Dusche und ähnlichem.
In der Schmutzwasserentsorgungssatzung des NWA heißt es dazu: „Schmutzwasser im Sinne dieser Satzung ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende und gesammelte Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Futtermitteln austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser ist Niederschlagswasser. Niederschlags-, Oberflächen-, Quell-, Drainage-, Grund-, Qualm- oder sonstiges Wasser gehört nicht zum Schmutzwasser im Sinne dieser Satzung.“
Momentan gibt es noch zwei Wege, das Schmutzwasser aus den Haushalten zu entsorgen:
Zentrale Schmutzwasserentsorgung: Mehr als 80 Prozent der ständigen Einwohner des Verbandsgebietes leiten ihr Schmutzwasser in die zentrale Kanalisation. Das Schmutzwasser wird über ein kilometerlanges Kanalsystem, Pumpstationen und Druckleitungen zu den Kläranlagen transportiert, in mehreren Stufen gereinigt und zurück in den natürlichen Wasserkreislauf gegeben. Die jährlich kalkulierten Gebühren decken den Betriebs- und Unterhaltungsaufwand für die Kanalisation. Mit der Grundgebühr wird der Fix-Kostenanteil für die Anlage berechnet, die Mengengebühr berechnet den laufenden Aufwand. Sie richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch (Zählerablesung). Mehr darüber erfahren Sie hier.
Dezentrale Schmutzwasserentsorgung: Rund ein Fünftel der Kundinnen und Kunden des NWA sind noch nicht an die Kanalisation angeschlossen. Sie sammeln ihr Schmutzwasser in Sammelgruben. Das wird von einem Dienstleister des NWA mit einem Fäkalienfahrzeug abgeholt und zur Kläranlage transportiert und dort aufbereitet. Die jährlich zu kalkulierenden Gebühren decken sowohl den Dienstleistungsaufwand als auch die Aufbereitungskosten, einschließlich eines geringen Verwaltungskostenanteils. Die Mengengebühr richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch (Zählerablesung). Mehr darüber erfahren Sie hier.
Wird ein Gebiet an die Kanalisation angeschlossen, so werden die Kosten dafür laut NWA-Satzung von den anliegenden Grundstücksbesitzern refinanziert. Dafür wird vom Verband ein Anschlussbeitrag erhoben. Den Maßstab für die Höhe der Beitragszahlung bildet die Grundstücksfläche, multipliziert mit einem Faktor für die mögliche Vollgeschosszahl. Da die Beitragserhebung für die zentrale Entsorgungsanlage einmalig ist, muss bei der Beitragsbemessung auf die baurechtlich mögliche Nutzung – also nicht auf die IST-Bebauung - Bezug genommen werden.
Mehr erfahren Sie hier.
Ja, sobald die Straße vor Ihrem Grundstück erschlossen ist, muss Ihr Grundstück an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden. Das ist in der Satzung des NWA so geregelt – siehe § 7 der Schmutzwasserentsorgungssatzung (SES).
Kann Ihr Grundstück nicht an die zentrale Schmutzwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden, müssen Sie eine Sammelgrube oder Kleinkläranlage errichten und diese regelmäßig durch unseren Dienstleister der mobilen Entsorgung leeren lassen.
Nein! Das Kanalisationsnetz des NWA wurde ausschließlich für die Ableitung des häuslichen Schmutzwassers zu den Kläranlagen gebaut. Regenwasser sollte daher direkt auf dem Grundstück versickert oder über Regenwassernutzungsanlagen wiederverwendet werden. Im § 1 der Schmutzwasserentsorgungssatzung des NWA ist Folgendes festgelegt: „Durch den NWA erfolgt keine Niederschlagswasserbeseitigung. Das Niederschlagswasser, das auf Grundstücken anfällt, ist von den Grundstückseigentümern in geeigneter Weise schadlos auf ihren Grundstücken unterzubringen. Eine direkte und indirekte Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage ist verboten.“
Mehr zum Thema Regenwasser finden Sie hier.
Nein! Essensreste können Ratten anziehen. Außerdem lagern sie sich, wie Fette auch, in den Rohrleitungen der Hausinstallationen ab und können zu Verstopfungen führen. Essensreste, Fette, sowie alle anderen festen Stoffe gehören in den Müll. Wirkstoffe aus Medikamenten können in der Kläranlage, trotz modernster Technik, nicht vollständig aus dem Abwasser gefiltert werden. Deshalb besteht die Gefahr, dass sie in den Wasserkreislauf gelangen und dort eine Belastung des Wassers hervorrufen und die Pflanzen- und Tierwelt gefährden. Die konkreten Einleitbedingungen regelt § 9 der Schmutzwasserentsorgungssatzung (SES).
Nein, das müssen Sie nicht, wenn Sie dies dem NWA nachweisen. Da das Wasser im Garten versickert und nicht in das öffentliche Schmutzwassersystem geleitet wird, kann es bei der Ermittlung der Schmutzwassergebühren in Abzug gebracht werden, sofern ein Gartenwasserzähler ordnungsgemäß eingebaut und verplomt wurde.
Ausführliche Informationen zum Thema Gartenwasser finden Sie hier.
Um die Einhaltung des technischen Regelwerkes für Wasserversorgungsanlagen sicher zu stellen, dürfen Einbau und Wechselung grundsätzlich nur von Fachunternehmen vorgenommen werden, die Inhaber eines gültigen Installateurausweises des NWA oder einer gleichwertigen Gastzulassung sind. Eine aktuelle Übersicht der eingetragenen Fachunternehmen finden Sie hier.
Empfehlung: Erkundigen Sie sich vor dem Einbau des Gartenwasserzählers, ob Ihr Dienstleister zu den eingetragenen Fachunternehmen des NWA gehört oder im Besitz einer gültigen Gastzulassung ist und somit die Verplombung mit den Plombenschellen des NWA vornehmen kann.
Gartenwasserzähler (GWZ) sind private Messeinrichtungen. Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten übernimmt der Eigentümer. Wichtig: Auch GWZ unterliegen der 6-jährigen Eichfrist. Sie sind daher nach dem Eichgesetz rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist zu wechseln. Nur dann kann ihre Anerkennung als Abzugszähler erfolgen!
Lesen Sie bitte im Downloadbereich unter INFORMATIONEN die Hinweise zu "Private Wasserzähler, Einbauhinweise für Kunden".
Ausführliche Informationen zum Thema Gartenwasser finden Sie hier.
Der Besitzer des Zählers. Bei Ablauf der Eichfrist muss er sich selbständig um einen Wechsel kümmern. Ausführliche Informationen zum Thema Gartenwasser finden Sie hier.
Auf dem Zählwerk befindet sich neben der CE-Kennzeichnung, hinter dem Buchstaben „M“, eine Zahl - das ist das Jahr der Eichung. Diese Angabe ist rechtlich relevant. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre. Beispiel: Zähler von 2017 müssen Ende 2023 ausgetauscht werden, spätestens aber VOR Beginn der Gartensaison 2024.
Ausführliche Informationen zum Thema Gartenwasser finden Sie hier.