Bisher waren Flügelrad-Durchflussmesser üblich bei der Erfassung des Wasserverbrauchs. Die neuen Funkzähler enthalten keine beweglichen Teile mehr. Sie messen den Verbrauch mit Hilfe von Ultraschall. Die neuen Funkwasserzähler weisen einen deutlich geringeren Verschleiß auf und sind weniger stör- und reparaturanfällig. Zählerstände werden nicht mehr händisch abgelesen und übermittelt, sondern per Fernauslesung erfasst. Terminabsprachen und Übertragungsfehler entfallen. Der NWA ist bestrebt, nach und nach alle Haushalte mit einem Funkzähler auszustatten.
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Demnach müssen Kaltwasserzähler spätestens nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Für den Austausch Ihres Hauptwasserzählers ist der NWA verantwortlich. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Die Eichfrist von Funkwasserzählern beträgt ebenfalls 6 Jahre. Hier besteht die Besonderheit, dass der Gesetzgeber –bei erfolgreicher Stichprobenprüfung- eine Verlängerung um weitere 3 Jahre ermöglicht hat. Im Rahmen der Stichprobenprüfung werden einzelne Messeinrichtungen durch das Eichamt zur Prüfung ausgewählt und von unabhängigen Laboren beprobt. Ist die Probe erfolgreich dürfen die übrigen Messeinrichtungen, der gleichen Bauart und des gleichen Jahrgangs weitere 3 Jahre eingebaut bleiben, bevor auch diese endgültig durch den Verband zu wechseln sind.
Auch für private Messgeräte wie den Gartenwasserzähler gilt die Eichfrist. Informationen dazu lesen Sie bitte hier.
Wasserzähler müssen genau und zuverlässig sein, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die richtige Menge an Wasser bezahlen. Eine Plombe stellt sicher, dass der Zähler nicht manipuliert oder beschädigt wurde, was zu ungenauen Messungen führen könnte. Sie stellen außerdem sicher, dass Wasserzähler nicht versehentlich geöffnet werden, was zu Lecks und potenziell gefährlichen Situationen führen kann.
Eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung – je nach Wohnsituation und Nutzung gibt es unterschiedliche Wasserzähler.
Hauptwasserzähler
Mit dem bei Ihnen installierten Hauptwasserzähler messen wir die Gesamtwassermenge, die Sie von uns beziehen. Auf dieser Grundlage ermitteln wir sowohl Ihr Trinkwasserentgelt als auch die Abwassergebühr.
Privatwasserzähler – siehe Schmutzwasser bzw. Mobilentsorgung
Wohnungswasserzähler
Sie erfassen Ihren persönlichen Verbrauch in gemieteten Wohneinheiten, damit Sie diesen stets im Blick haben. Meist gibt es getrennte Warm- und Kaltwasserzähler. Für den Wohnungswasserzähler ist ihr Vermieter oder Ihre Wohnungsbaugesellschaft verantwortlich.
Wasserzähler sind Messgeräte, die den Wasserverbrauch eines Haushalts oder Unternehmens messen. Sie sind in der Hauptwasserleitung installiert und zeichnen den Durchfluss des Wassers auf, das durch das Rohr fließt. Der Hauptzweck von Wasserzählern ist es, den Verbrauch zu messen und die Abrechnung von Wasser zu ermöglichen.
Ja! Leitungswasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Dabei müssen die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Diese berücksichtigen auch die speziellen Bedürfnisse von Babys. Die Einhaltung der Grenzwerte wird auch beim NWA sorgsam überwacht. Insbesondere der für Babys und Kleinkinder kritische Nitratwert liegt im Verbandsgebiet zwischen 4,8 bis 6,8 mg/l und damit weit unter dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 50 mg/l.
Pulvermilchnahrung oder Brei wird in der Regel mit warmem Wasser zubereitet. Aber bitte verwenden Sie kein warmes Wasser aus der Leitung, vor allem aus Boilern! Es kann mit Keimen belastet sein, die das kindliche Immunsystem überfordern können. Nehmen Sie Wasser aus dem Hahn, dass Sie so lange ablaufen lassen, bis es sich kühl und frisch anfühlt. Dann das Wasser erwärmen.
Vorsicht vor Wasserfiltern und Enthärtungsanlagen! Sie sollen den Kalkgehalt, Bakterien oder Geschmacksstoffe entfernen. Aber in den Filtern steht das Wasser. Darin können sich krankmachende Keime vermehren.
Die Wasserhärte ist ein Begriff, der sich auf den Mineralgehalt von Wasser bezieht. Je höher die Konzentration an Kalziumkarbonat (Kalk) im Wasser, desto härter ist es. Die Härte des Wassers spielt beim Waschen eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser, desto weniger Waschmittel sind erforderlich. Der Kalziumkarbonatgehalt im Wasserwerk Basdorf beträgt 1,27 Millimol je Liter, im Wasserwerk Prenden 2,14 Millimol je Liter. Damit zählen sie zum mittleren Härtebereich.
Den jeweiligen Härtegrad finden Sie in den Analysen der Wasserwerke.
Ausführliche Informationen zum Thema „Wasserhärte“ finden Sie hier.
Alle aktuellen Analysen finden Sie auf unserer Website unter Downloads-Analysen.
Hier kommen Sie zu den einzelnen Analysen:
Lesen Sie bitte mehr zum Thema „Mineralien im Trinkwasser“ hier.
Sowohl das Rohwasser aus den Grundwasserbrunnen, das Trinkwasser aus den Wasserwerken und das Trinkwasser im Rohrnetz werden regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beprobt. Dazu arbeitet der NWA eng mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Barnim zusammen. Das Amt ordnet den Beprobungsplan an und überwacht die analytischen Ergebnisse. Die Untersuchungen werden von anerkannten, unabhängigen Laboren durchgeführt. Der NWA sorgt somit bis zum Wasserzähler für eine optimale Trinkwasserqualität.
Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Im Wasserwerk werden aus dem Grundwasser lediglich durch eine Anreicherung mit Luft Eisen- und Manganverbindungen sowie Partikel und Sedimente herausgefiltert, die das Wasser trüben würden. Zusätze, wie z. B. Fluoride zur Kariesvorbeugung oder Chlor zur Desinfektion, werden beim NWA nicht beigemischt. Mehr über die Arbeit unserer Wasserwerke lesen Sie bitte hier
Ja! Der NWA bezieht das Rohwasser zu 100 Prozent aus einer Grundwasserschicht, die während der Eiszeit vor zehntausenden Jahren entstanden ist. Der Vorrat ist so groß, dass dieser Grundwasserleiter auch die nächsten Generationen mit genügend Trinkwasser versorgen kann - wenn wir nachhaltig wirtschaften. Die verfügbare Tagesmenge beträgt 4.900 Kubikmeter (noch nicht von der Oberen Wasserbehörde genehmigt). Damit könnte der NWA neben den bisher knapp 30.000 angeschlossenen ständigen Einwohnern weitere 8.000 Einwohnende problemlos mit Trinkwasser versorgen
Die Versorgung seiner Kundinnen und Kunden mit sauberem Trinkwasser ist Kernaufgabe des NWA. Der Zweckverband hat die Pflicht, das Trinkwasser im gesamten Netz vor Verschmutzungen und Beeinträchtigungen zu schützen. Firmen, die im Installateurverzeichnis des NWA gelistet sind, haben sich für die Ausführung von Hauswasserinstallationen im Verbandsgebiet qualifiziert. Nicht bei uns registrierte Fachfirmen sollten vor Baubeginn die schriftliche Zustimmung des NWA für Arbeiten an der Hauswasserinstallation oder an der Kundenanlage (nach dem Wasserzähler) einholen. Dafür ist eine Kopie des Installateurausweises einzureichen.
Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, beauftragen wir einen Vertragsdienstleister, die Kosten für die Installation zu kalkulieren. Auf Basis dieser Unterlagen setzen wir den Anschlussbeitrag fest. Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage beträgt 0,89 € / m² Grundstücksfläche. Dieser wird mit einem Faktor für die in diesem Gebiet durch den Bebauungsplan festgelegte mögliche Geschosshöhe multipliziert. (1,0 für das erste Vollgeschoss; für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,25. Bei drei Geschossen würde der Beitragssatz von 0,89 € / m² mit 1,5 multipliziert werden.
Ausführliche Informationen zur Trinkwasseranschlussbeitragssatzung finden Sie hier.
Wir freuen uns, Sie als neue Kundin oder neuen Kunden beim NWA zu begrüßen. Bitte beantragen Sie rechtzeitig, am Besten gleich bei Baubeginn, den Trinkwasser-Hausanschluss. Um Ihren Anschluss sachgemäß bearbeiten zu können, brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Teilen Sie uns diese bitte Laden Sie dazu den Antrag des NWA herunter und füllen Sie ihn aus. Schicken Sie das Formulaf gemeinsam mit einem Eigentümernachweis, einem amtl. Lageplan / maßstäbl. Projektplan mit eingetragener Leitungstrasse und/oder Gebäudestandort sowie einer Vollmacht des Vertretungsberechtigten per Post an: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg / OT Zehlendorf oder per E-Mail an: info.anschluss@nwa-zehlendorf.de
Den Antrag zum Trinkwasser-Hausanschluss können SIe hier downloaden.