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Notruf

Kanal Gebühren

Für die Einleitung, den Transport und die Behandlung von Schmutzwasser in die zentrale Entsorgungsanlage erhebt der NWA auf der Grundlage einer Satzung hoheitliche Gebühren.

Die jährlich zu kalkulierenden Gebühren decken den Betriebs- u. Unterhaltungsaufwand für das Kanal- und Druckleitungsnetz, die Pumpwerke und die Reinigung auf den Kläranlagen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist damit nicht verbunden.

Unterschieden wird nach der Grundgebühr für den FIX-Kostenanteil sowie der Mengengebühr für den laufenden Aufwand. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der am öffentlichen Trinkwasserhausanschluss installierten Größe (Qn oder Q3) der Mengenmesseinrichtung (Wasserzähler) und wird monatsweise berechnet.

Besteht noch kein Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz ist durch den Grundstückseigentümer eine private Messeinrichtung am Brunnen bzw. der Hauswasseranlage installieren und plombieren zu lassen. Auch hierbei gelten die eichrechtlichen Vorschriften.

Für die Berechnung der eingeleiteten Schmutzwassermenge (Mengengebühr) wird der gemessene Trinkwasserverbrauch zu Grunde gelegt (Frischwassermaßstab). Teilmengen, die nicht in die öffentliche Entsorgungsanlage gelangen, sind nachweislich durch private Wasserzähler , sog. Gartenzähler, zu ermitteln und können gebührenmindernd von der bezogenen Trinkwassermenge abgesetzt werden.

Die so ermittelbare Differenz der tatsächlichen Einleitmengen (in m³) wird mit der Mengengebühr multipliziert. Dazu wird der Wert auf eine ganze Zahl abgerundet (ohne Kommastellen). Die Gebührensätze verstehen sich aufgrund der hoheitlichen Festsetzung als Bruttobeträge (nicht steuerbar).

Gebührensätze Schmutzwasser für 2023

Grundgebühren:Die monatliche Grundgebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bemisst sich mit linearer Steigerung nach dem Dauerdurchfluss des Zählers (Q3) und beträgt 30,00 € je m³/h je Jahr, mindestens jedoch 120,00 € je Jahr.

Mengengebühren:

in voller Höhe   4,20  € / m³ (brutto)
           
           
bei Beitragszahlern   2,75  € / m³ (brutto)
           

 

Gebührensätze Schmutzwasser für 2022

Grundgebühren: Die monatliche Grundgebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bemisst sich mit linearer Steigerung nach dem Dauerdurchfluss des Zählers (Q3) und beträgt 30,00 € je m³/h je Jahr, mindestens jedoch 120,00 € je Jahr.

Mengengebühren:

in voller Höhe   3,58  € / m³ (brutto)
           
           
bei Beitragszahlern   2,40  € / m³ (brutto)