Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg
Notruf

Zählerstände

Zählerstände

1. Geben Sie Ihren Zählerstand nur ein, wenn sich dieser bis zum 31.12.2024 nicht mehr verändert. Zurzeit macht eine Zählerstandserfassung deshalb wohl nur Sinn, wenn Sie Ihr Grundstück saisonal nutzen und es bereits „winterfest“ gemacht haben. Als Wochenendnutzer haben Sie deshalb von uns bereits jetzt eine Ablesekarte erhalten.

2. Sie können Ihren Zählerstand nur einmalig eingeben. Da auch eine bestätigte Fehleingabe diesen Sachverhalt erfüllt, können Sie in diesem Fall nur auf die bislang gewohnte Variante, sprich das Ausfüllen und Einsenden der Ablesekarte zurückgreifen. Bitte weisen Sie auf die Online-Fehleingabe hin.

3. Die Eingabe einer Zählernummer ist zwingend erforderlich.

4. Bitte achten Sie darauf den richtigen Zählerstand zur richtigen Zählernummer zuzuordnen, wenn Sie über mehrere Messeinrichtungen verfügen (bitte nicht vertauschen).

5. Bitte geben Sie bei Verwendung der Kundennummer diese nur als Zahlenfolge ein (ohne D für Debitor).

6. Achtung: Nur die neue Kundennummer verwenden (siehe Abschlagsmitteilungen)! Mit der alten Kundennummer ist keine Zählerstandserfassung möglich!

7. Als Ablesedatum können Sie das Datum eingeben, an welchem die Ablesung des Zählerstandes erfolgte oder den 31.12.2024. Wird kein Datum eingegeben, wird das Tagesdatum übernommen. Unabhängig davon wird Ihr Zählerstand im System zum 31.12.2024 erfasst, genauso wie es auf der Ablesekarte abgedruckt wird.

8. Bitte den Zählerstand ohne Nachkommastellen angeben.

9. Eine Online-Zählerstandseingabe ist zeitgemäß und wird inzwischen von vielen Versorgungsunternehmen als zusätzlicher Service angeboten. Bei Angabe Ihrer Mailadresse wird an diese Mailadresse eine automatische Mailbestätigung verschickt, die die übermittelten Daten dokumentiert. Damit liegen identische Daten bei Ihnen und uns vor.

10. Momentan dient die Online-Zählerstandeingabe ausschließlich der Zählerstandserfassung für die Jahresverbrauchsabrechnung 2024. Sollen Zählerstände übermittelt werden, weil z.B. unterjährig das Grundstück aufgegeben wird, nutzen Sie bitte hierfür die herkömmlichen Kommunikationswege.

11. Wenn Sie Ihren Zählerstand erfolgreich online übermittelt haben, verzichten Sie bitte auf den zusätzlichen Versand der Ablesekarte an uns!!!