Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg
Notruf

Über NWA

Unser UnternehmenÜber NWA

Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (kurz NWA) ist, wie mehr als 100 weitere im Land Brandenburg, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die den solidarischen Zusammenschluss seiner Mitgliedskommunen darstellt. Dem NWA wurden von seinen Mitgliedern die Pflichtaufgaben der zentralen Trinkwasserversorgung sowie der schadlosen Schmutzwasserbeseitigung übertragen.

Zur Durchführung dieser Aufgabenbereiche der Daseinsvorsorge trägt der Zweckverband den Status einer selbstständigen Behörde. Er ist gesetzlich befugt eigene Satzungen zu erlassen, die sowohl die erforderlichen Rechtsbeziehungen definieren als auch alle Regelungen zur Finanzierung wirtschaftlichen Handelns enthalten.

In Ausübung dieser Tätigkeiten gilt der NWA nicht als Wettbewerbsteilnehmer, was eine Gewinnerzielungsabsicht zu Ungunsten der Allgemeinheit von Vornherein ausschließt. Die vom Zweckverband gegenüber allen Anschlussnehmern gleichberechtigt zu erbringenden Dienstleistungen sind somit stets kostendeckend auszugestalten.

Das Verbandsgebiet nimmt eine Gesamtfläche von etwas weniger als 250 km² ein, was ungefähr der Fläche der östlichen Stadtbezirke von Berlin entspricht. In den im Gebiet liegenden 12 Ortsteilen werden vom Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband rund 45.000 Einwohner und Saisonnutzer mit Trinkwasser versorgt und das häusliche Schmutzwasser - leitungsgebunden oder mobil - entsorgt.

Bis 1989 war das heutige Verbandsgebiet eine der infrastrukturell am wenigsten entwickelten Bereiche des Landes Brandenburg. Zur Gründung des Zweckverbandes lag der Anschlussgrad bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht mal bei 10 % aller Grundstücke. Der Anschlussgrad im Schmutzwasserbereich betrug weniger als 3 %. Nach 30 Jahren NWA-Verbandsgeschichte besteht eine fast flächendeckende Trinkwasserversorgung. Im Bereich der zentralen Schmutzwassererschließung liegt der Anschlussgrad nunmehr über 80 %. Das entspricht jedoch noch längst nicht dem Landesdurchschnitt. Nach wie vor sind noch tausende Grundstücksnutzer auf die mobile Entsorgung ihrer Fäkaliensammelgruben angewiesen.

Für die Bereitstellung des wichtigsten Lebensmittels verfügt der NWA über 3 Wasserwerke. Hier werden jährlich mehr als 1 Mio. m³ Grundwasser zu Trinkwasser aufbereitet. Nur der Ortsteil Schönwalde (Gem. Wandlitz) wird mit Trinkwasser der Berliner Wasserbetriebe (BWB) versorgt. Das Verteilungsnetz hat eine Länge von deutlich mehr als 300 km und wird zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Verbund gefahren. Für die Erzeugung des Versorgungsdrucks stehen 2 Pumpstationen in Prenden und Basdorf zur Verfügung. Eine weitere soll 2022 in Stolzenhagen den Betrieb aufnehmen. Der durchschnittliche Tagesverbrauch schwankt zwischen 3.000 m³/d (Winter) und 9.000 m³/d (Sommer). Für die Bevorratung sind 4 Reinwasserbehälter mit insgesamt 2.100 m³ Fassungsvermögen vorhanden. Der zusätzliche Wasservorrat der DEST in Stolzenhagen wird 500 m³ betragen.

Aus historischen und vor allem wirtschaftlichen Gründen wird das anfallende Schmutzwasser auf fremden Kläranlagen aufbereitet. Für das südliche Verbandsgebiet (Schönwalde, Basdorf und Wandlitz) ist das die Kläranlage Schönerlinde der BWB. Das zentral gesammelte Schmutzwasser der restlichen Siedlungsgebiete wird in Richtung Norden zur Kläranlage Liebenwalde (TAV) abgeleitet. Nur für den Ortsteil Lanke (Gem. Wandlitz) besteht eine Insellösung. Das dortige Schmutzwasser behandelt die Kläranlage in der Siedlung Bogensee. Für den Schmutzwassertransport steht ein weit verzweigtes Leitungsnetz von ebenfalls mehr als 300 km bereit. Hierunter befinden sich in unterschiedlichen Anteilen Gefälle-, Druck- u. Vakuumleitungen.

Der BeginnMeilensteine

11 Gemeinden beschließen am 15. Mai den "Niederbarnimer Trink- und Abwasserzweckverband" zu gründen

Beitrittserklärung zur Bildung eines Zweckverbandes Trinkwasser / Abwasser ; 10 selbstständige Gemeinden ; Schönwalde, Basdorf, Wandlitz, Klosterfelde, Stolzenhagen, Lanke, Zühlsdorf, Zehlendorf, Schmachtenhagen, Wensickendorf ; Prenden (Nr. 11) tritt erst mit Protokoll der 1. Verbandsversammlung bei (s. Urkunden-Faksimile)

Der damalige Bernauer Landrat Herr Friese genehmigt den "Niederbarnimer Trink- und Abwasserzweckverband" und gibt amtliche Hinweise zur Satzungsaufstellung ; gesetzl. Grundlagen: Zweckverbandgesetz von 1939 (!) und kommunales Selbstverwaltungsgesetz vom Mai 1991.

1. Verbandsversammlung des NWA in Stolzenhagen ; Wahl der Gremien ; Vorsitzender: Herr Paketat, Stellv.: Herr Dellmann ; "Erster Schritt zur zentralen Lösung der Aufgabe Trinkwasser und Abwasserbehandlung" ; Einwohner gesamt: 16.366, zzgl. 31.310 Wochenendler ; weitere Themen: MWA GmbH (ehem. VEB WAB) wird zur sofortigen Anlagenübergabe aufgefordert (dauert bis Juni 1994) ; umgehende Fördermittelbeantragung in Potsdam - Gebühren werden nur in Lanke erhoben! ; Rehmate muss sofort angeschlossen werden (bis heute nicht realisiert) ; Einstellung eines Geschäftsführers.

Veröffentlichung der Verbandssatzung des NWA; Beschlüsse zu Gebühren und Beiträgen; Verwaltungssitz in Zühlsdorf

Durch die Gemeindevertretungen aller NWA-Mitglieder werden zustimmende Beschlüsse zur Verbandssatzung gefasst.

Öffentliche Bekanntmachung (Lokalpresse) der Verbandssatzung des NWA.

Nach knapp einem Jahr bereits 8. Verbandsversammlung ; Beratung zur Invest-Planung ; Beschlüsse zu Gebühren- und Beitragssatzungen TW/SW (Festschreibung der Mischfinanzierung sowie des Anschluss- u. Benutzungszwangs) ; Peter Liebehenschel unterschreibt (erstmals) als Vorsitzender der Verbandsversammlung ; NWA-Verwaltungssitz ist das Wachgebäude im ehemalige Stasi-Objekt in Zühlsdorf, Neue Straße.

Beginn der 1. Trinkwassererschließung des NWA in Basdorf; Übernahme der MWA-Anlagen (ehem. VEB WAB)

Beginn der 1. Trinkwassererschließung in Basdorf (Waldsiedlung) durch den NWA als Bauherr ; der Anschlussgrad liegt bei nicht ganz 10 %

Rechtskräftige Übertragung der MWA-Anlagenteile (WW-Basdorf + Rohrnetz, WW u. KA Klosterfelde + Rohrnetz) an den NWA, incl. Altkredite.

schwere Wirtschafts- und Führungskrise beim NWA

Wirtschaftskrise: endgültige "Beerdigung" der Konzeption einer Verbandskläranlage in Klosterfelde ; für die Aufgabenfinanzierung bzw. den Schuldenabbau müssen die Verbandsmitglieder Umlagen in Millionenhöhe leisten ; Führungskrise: Geschäftsführerstelle bleibt mehr als 6 Monate unbesetzt.

Baubeginn für 1. Kanalnetzabschnitt in Wandlitz

Baubeginn für 1. Kanalnetzabschnitt in Wandlitz (SW-Anschlussgrad < 3%) ; in Zehlendorf wird nach Systemausschreibung eine Vakuumanlage errichtet ; trotz großer Widerstände in den Gemeinden erfolgt die Organisation der Grubenabfuhr nur noch durch den NWA ; Gelände am WW-Basdorf wird endgültig zur Betriebsstelle ausgebaut.

amtliche Gründungsbestätigung des OHV-Landrates rückwirkend zum 17.10.1992

Feststellungsbescheid gem. 1. ZV-Stabilisierungsgesetz durch den Landkreis Oberhavel zur (rückwirkend) rechtmäßigen Gründung des NWA und Bestätigung der Verbandssatzung in Folge der ursprünglichen Veröffentlichung am 17.10.1992.

22.12.1999
Bernhard George wird zum 1. hauptamtlichen Verbandsvorsteher des NWA gewählt.

Sanierungsabschluss im Wasserwerk Prenden

Abschluss der Totalsanierung des Wasserwerkes Prenden (rund 1 Mio. DM) auf dem Gelände des ehem. Honecker-Bunkers.

Verlegung des NWA-Verwaltungssitzes nach Zehlendorf; nachträgliche 10. Jubiläumsfeier

Vollständige Inbetriebnahme des neuen Verwaltungssitzes in Zehlendorf ; im Frühsommer wird hier zum 10. Jahrestag des NWA (nachträglich) ein Hoffest mit geladenen Gästen abgehalten.

in Brandenburg tritt neues KAG in Kraft

Inkrafttreten des neuen KAG-Brandenburg, wonach Beiträge erstmals nur auf Grundlage rechtswirksamer Satzungen von allen angeschlossenen Grundstücken erhoben werden können ; damit wird das Altanschließerthema zum Gesetz.

Zerpenschleuse wird 12. Verbandsmitglied im NWA, als Folge der Gemeindegebietsreform 2004

Im Zuge der vorjährigen Gebietsreform tritt Zerpenschleuse als nunmehriger Ortsteil der Großgemeinde Wandlitz dem NWA bei ; aus ehemals 12 selbständigen Mitgliedern werden 3 kompakte Partner: Wandlitz (ohne OT Schönerlinde), Mühlenbecker Land (nur OT Zühlsdorf) und die Stadt Oranienburg (Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf) ; bis zum Jahresende wird die desolate Wasserversorgung in Zerpenschleuse durch eine Überleitungstrasse aus Klosterfelde abgelöst.

NWA-Beitragssatzungen werden durch Verwaltungsgerichte nichtig

Durch mehrere Gerichtsentscheidungen gegen den NWA werden die Beitragssatzungen rückwirkend als nichtig erklärt, da die Kalkulation u.a. nicht alle (altangeschlossenen) Grundstücke erfasst.

Einführung des sog. Frischwassermaßstabs bei der Grubenabfuhr

Auf Grundlage der aktuellen Verwaltungsrechtsprechung wird bei der Grubenabfuhr (mobile Entsorgung) der sog. Frischwassermaßstab eingeführt ; wegen der Differenzen zwischen den geschätzten Abfuhrmengen und dem tatsächlichen Trinkwasserbezug kommt es zu einer massiven Widerspruchs- u. Klagewelle.

NWA-Verbandsversammlung beschließt erstmals rechtswirksame Beitragssatzungen

Beschluss der 1. wirksamen Beitragssatzungen zur (teilweisen) Refinanzierung der Investitionen in die öffentlichen Anlagen des NWA ; im Ergebnis einer unabhängig vorgenommenen Globalkalkulation bleiben die Beitragssätze weiterhin auf niedrigem Niveau (TW = 0,89 €/m² ; SW = 2,61 €/m²).

1. Wasserfest am Prendener Wasserwerk anläßlich des 20. Jahrestages

Auf dem Gelände des WW-Prenden wird der 20. NWA-Jahrestag als open-Air-Event mit überraschend vielen Bürgern und Offiziellen gefeiert.

Durchsetzung der vollständigen Beitragserhebung (Trink- u. Schmutzwasser) für den Investitionsersatz

Einstimmige Beschlussfassung der NWA-Verbandsversammlung zur vollständigen Beitragserhebung bis spätestens zum Jahresende.

Veröffentlichung der BVerfG-Entscheidung v. 12.11.15 zur hypothetischen Festsetzungsverjährung nachträglicher Beitragerhebungen der Stadt Cottbus ; zu diesem Zeitpunkt gibt’s beim NWA kein Grundstück ohne Beitrag ; mehr als 20.000 Bescheide sind bereits bestandskräftig.

Tausende Rückerstattungsanträge legen die NWA-Verwaltung lahm

Beim NWA gehen tausende Rückerstattungs- und Staatshaftungsanträge ein, deren sukzessive Ablehnung in fast 500 Verfahren vor den Verwaltungs- u. Landgerichten münden ; die reguläre Verwaltungsarbeit kommt in dieser Zeit praktisch zum Erliegen.

Auf der 100. Verbandsversammlung dreht sich der Beratungsschwerpunkt weniger um das Zahlenjubiläum sondern um Möglichkeiten und Auswirkungen von Beitragsrückzahlungen ; im Dezember erhält ein Antrag des Mitgliedes Wandlitz zum Altanschließerthema nicht die nötige 2/3-Mehrheit ; beim NWA wird die Mischfinanzierung (Beiträge + Gebühren) beibehalten.

Gebührensätze für Trink- u. Schmutzwasser fallen auf Allzeittief; 25. Jahrfeier am Wasserwerk in Basdorf

Die Verbrauchsgebührensätze fallen mit 0,95 €/m³ (Trinkwasser) und 2,40 €/m³ (Schmutzwasser) auf ihr Allzeittief.

Die öffentliche Feier zum 25. Jahrestag des NWA auf dem WW-Gelände in Basdorf wird kaum besucht ; auf der Festveranstaltung am 15. November im Wensickendorfer Classic-Hotel beschwören die Protagonisten der Gründungsjahre die Fortsetzung und Weiterentwicklung der bewährten Solidargemeinschaft.

langanhaltene extreme Trockenheit erfordert umfangreiche Investitionen in die Trinkwasserversorgung

In Folge des bisher trockensten Sommers des Jahrtausends kommt es im NWA-Versorgungsgebiet zu teilweise extremen Druckabfällen ; erstmals müssen Sprengverbote verhängt werden ; bereits 2018 beschließt die Verbandsversammlung zur Ertüchtigung der Trinkwasserversorgung ein millionenschweres Investitionsprogramm.

Durchführung eines Zukunfts-Workshops wird beschlossen

Auf der 107. Tagung der Verbandsversammlung wird einstimmig der Beschluss zur Durchführung eines Zukunfts-Workshops gefasst.

„Schwarzwasser“ wird bekämpft

Trotz „Routine“-spülungen kommt es in Teilbereichen des Verbandsgebietes zu Überschreitungen der Eisen- und Manganwerte im Trinkwasser. Mit Hilfe modernster Technik der NED Water Tec GmbH werden die Trinkwasserleitungen mit der „Kraft eines Tsunamis“ gereinigt.

Zweite Transportleitung nach Wandlitz nimmt den Betrieb auf

„Wasser marsch!“ Am 28. Mai 2021 drehen Oliver Borchert, Bürgermeister von Wandlitz und Uwe Liebehenschel, Vorsitzender der Verbandsversammlung des NWA, den Schieber am Parkplatz in Ützdorf. Damit steht nunmehr eine 2. Transportleistung nach Wandlitz zur Verfügung, die einen wichtigen Baustein bei der Stabilisierung der Wasserversorgung darstellt.

Die Druckerhöhungsstation in Stolzenhagen kommt

Im Februar 2022 erfolgt der Baustart für die DEST in Stolzenhagen. Mit ihr sollen sich die Druckverhältnisse in Stolzenhagen, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf und Zühlsdorf nochmals erheblich verbessern. Die Inbetriebnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.

Trinkwasserversorgungsnetz

Schmutzwasserentsorgungsystem

Trinkwasserversorgung

Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung verfügt der NWA über die folgenden Kapazitäten.

Wasserwerke: 3 Stück

Brunnen: 9 Stück

Reinwasserspeicher: 2.100m³

Druckerhöhungsstationen: 2 Stück

Versorgungsnetz (incl. Überleitungen): 337 km

Hausanschlüsse: 13.235 Stück

weitere technische Daten:

Zahl der ständigen Einwohner: 30.297 Pers.

Zahl der angeschlossenen Einwohner: 29.038 Pers.

Anschlussgrad (bezogen auf ständige Einwohner): 95,8%

Zahl zusätzl. Saisonalnutzer (geschätzt): 15.000 Pers.

jährliche Wasserbereitstellung: 1.339.672 m³

Anlagevermögen (per 31.12.2021): 11.556 T€

Schmutzwasserentsorgung (zentral)

Im Bereich der zentralen Entsorgungsanlagen bestehen folgende Kapazitäten.

Kläranlage (Betreiber): 1 Stück

Vakuumstation (Unterdruckentwässerung): 1 Stück

Haupt- u. Ortspumpwerke: 102 Stück

Entsorgungsnetz (incl. Druckleitungen): 353 km

Grundstücksanschlüsse: 10.149 Stück

Anteil - Grundstückspumpwerke: 1.118 Stück

Anteil - Vakuumschächte: 202 Stück

weitere technische Daten:

Zahl der ständigen Einwohner: 30.297 Pers.

Zahl der angeschlossenen Einwohner: 24.793 Pers.

Anschlussgrad (bezogen auf ständige Einwohner): 81,8%

Zahl zusätzl. Saisonalnutzer (geschätzt): 15.000 Pers.

jährliche Entsorgungsmenge (o. Fremdwasser): 953.961 m³

Anlagevermögen (per 31.12.2021): 51.140 T€

Schmutzwasserentsorgung (dezentral)

Aufgrund der Siedlungsstruktur des Verbandsgebietes ist die Fäkalienabfuhr noch weit verbreitet.

Anzahl abflussloser Sammelgruben (gerundet): 4.098 Stück

jährliche Abfuhrmenge (per 31.12.2021): 169.564 m³

NWA Vorstand

Uwe Liebehenschel

Vorsitzender der Verbandsversammlung
stimmberechtigtes Vorstandsmitglied
Wandlitz

Michaela Rudolph

stimmberechtigtes Vorstandsmitglied
Oranienburg

Ursel Liekweg

beratendes Vorstandsmitglied
Gemeinde Mühlenbeckerland

Matthias Kunde

Verbandsvorsteher und Vorstandsvorsitzender

Entdecken Sie auch unser Serviceteam

mehr erfahren

Oberstes Organ des NWA - das Wasserparlament. Kommunalwahlen entscheiden nicht nur darüber, was in den Städten und Gemeinden passiert, sondern auch, wie es im Wasserverband weiter geht. Denn die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des NWA. Sie trifft alle Entscheidungen, von den Gebühren bis zu den Investitionen und überwacht die Umsetzung ihrer Beschlüsse. Aber wie setzt sich unser Wasserparlament genau zusammen?

Im Ergebnis der Kommunalwahlen werden nicht nur die ehrenamtlichen Volksvertreter*innen der Gemeinde- und Stadtverordnetenversammlungen bestimmt. Auch die Vertreter*innen in der Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes werden in demokratischer Wahl aus den Reihen der Abgeordneten von den jeweiligen Mitgliedskommunen entsandt.

 

Die Wahl des Wasserparlaments
Die Verbandssatzung des NWA bestimmt, dass je angefangene 3.000 Einwohner*innen ein Abgeordneter als sogenannter Mandatsträger*in das Entscheidungsgremium des Zweckverbandes zu delegieren ist. Für die Gemeinde Wandlitz sind das 8 Personen, die Stadt Oranienburg entsendet 2 Abgeordnete, der Ortsteil Zühlsdorf wird durch 1 Sitz vertreten. Hinzu kommen die jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister*innen, die gesetzlich festgelegt Sitz und Stimme in der Verbandsversammlung haben. Insgesamt verfügt das Parlament des NWA somit über 14 Stimmen, von denen die Gemeinde Wandlitz mehr als 60 Prozent auf sich vereint (einfache Mehrheit). Stehen alle Vertreter fest, konstituiert sich die Verbandsversammlung. Alle Tagungen der Verbandsversammlung werden für jedermann zugänglich an öffentlichen Orten innerhalb des Ver- und Entsorgungsgebietes durchgeführt.

 

Abstimmungen im Wasserparlament
Jedes Verbandsmitglied kann über Satzungsänderungen und Beschlussvorlagen nur im Block abstimmen. Das ist durch den Gesetzgeber für ganz Brandenburg einheitlich vorgegeben. Das heißt, die Vertreter des jeweiligen Mitglieds müssen sich vor jedem Votum über die Art der Stimmabgabe einigen.
Zu den öffentlichen Tagungsterminen werden dann mit einfacher (50 Prozent) oder absoluter (66,7 Prozent) Mehrheit Beschlüsse gefasst und Aufträge formuliert, die von der hauptamtlichen Verbandsleitung (Verbandsvorsteher) umzusetzen sind. Die Verbandssatzung des NWA wurde im Gründungsjahr 1992 erstmals beschlossen und zuletzt am 22.12.2009 geändert.
 

Vorsitz des Wasserparlaments
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Er bereitet die Tagungstermine vor und leitet die öffentlichen Versammlungen. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig auch disziplinarischer Vorgesetzter des Verbandsvorstehers. Er führt also die Dienstaufsicht über den Zweckverband durch. Neben der Verbandsversammlung, dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und dem Verbandsvorsteher fungiert der Verbandsausschuss als Vorstandsgremium. Der Vorstand hat drei Sitze. Vorstandsvorsitzender ist gesetzlich vorgegeben der Verbandsvorsteher. Die beiden anderen Mitglieder sind Mandatsträger der Verbandsversammlung. Außerdem können in den Ausschuss nicht stimmberechtigte Berater aufgenommen werden. Diese Option wir derzeit durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher wahrgenommen.

Der Verbandsausschuss führt in kürzeren Abständen Beratungen zur laufenden Verbandsentwicklung durch und bereitet in diesem Zuge die Beschlussvorlagen für die Tagungen der Verbandsversammlung vor. Er entscheidet auch über die Ausführung von Investitionsvorhaben. In Ausnahmesituationen, z.B. bei kurzfristigen Kreditangelegenheiten, kann der Vorstand Eilentscheidungen herbeiführen, die durch die Verbandsversammlung zum nächstmöglichen Termin zu legitimieren sind.

Diese gesetzlich vorgegebene Staffelung von Entscheidungsstrukturen gewährleistet, sachlich fundierte und vor allem demokratisch legitimierte Beschlussfassungen beim NWA, dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger für die zentrale Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung im Niederbarnim