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Notruf

Regenwasser

Wohin mit dem Sturm, Hagel, Überschwemmungen – wer ist für die Ableitung des Niederschlags verantwortlich?

Wenn ein sintflutartiger Regenguss über den Niederbarnim niedergeht, fließt teilweise 100 Prozent mehr Abwasser in die Klärwerke Schönerlinde und Liebenwalde als an Sonnentagen. Das ist ein Riesenproblem. „Die Kläranlagen sind für diese Wassermassen nicht konzipiert“, erklärt Matthias Kunde, Verbandsvorsteher beim NWA. Die Folge: Die Schmutzwasserkanäle stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen, laufen über. „Was dann in einigen Kellern ankommt, ist kein simpler Niederschlag mehr, sondern ein unangenehmer, übelriechender Mix aus allem, was in Klo und Ausguss landet plus Niederschlag! Die Klärwerke können die Reinigungsleistung nicht mehr bringen.“


Für Regenwasser zahlt jeder drauf
Die Zusatzmengen werden genau erfasst und (natürlich) dem Niederbarnimer Wasser- und Abwasserverband in Rechnung gestellt. Der NWA wiederum hat niemanden, den er zur Kasse bitten könnte. Ein enormer Schaden! „Da unsere Gebühren solidarisch und kostendeckend kalkuliert werden, zahlen am Ende diejenigen drauf, die sich an die Entsorgungsregeln halten.

 

Empfindliche Geldstrafen drohen
Kommt der NWA einem Fremdeinleiter auf die Schliche, droht eine unangenehme Rechnung. Bis zu vier Jahre rückwirkend werden die Gebühren für das Regenwasser dann fällig. Matthias Kunde: „Pro Jahr und Quadratmeter fallen bei uns zwischen 600 und 800 Liter Niederschläge. Bei einer Grundstücksfläche von 500 Quadratmetern wären das also bis zu 400.000 Liter bzw. 400 Kubikmeter. Pro Kubikmeter kostet die Schmutzwasserentsorgung beim NWA 2,40 Euro. Da kommen jährlich etwa 1.000 Euro zusammen.“ Wer uneinsichtig bleibt, dem droht auch noch eine Ordnungsstrafe. „Diese kann maximal 50.000 Euro betragen.“ Doch um Kosten und Gerechtigkeit geht es bei diesem Thema nicht allein. „Regen ist unser Trinkwasser von morgen“, sagt Matthias Kunde. „Damit genügend Nachschub im Grundwasser ankommt, sollte der Regen in seiner natürlichen Region versickern. Deshalb solle jeder Grundstückseigentümer prüfen, wohin sein Niederschlag fließt und von sich aus verhindern, dass es im Abwasserkanal landet.“


Auszug aus § 8 der Schmutzwasser-Beseitigungssatzung-Satzung: (2) "Alles Schmutzwasser darf nur über die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden. Grund-, Quell-, Drain- sowie Niederschlagswasser dürfen nicht eingeleitet werden. In die öffentliche Schmutzwasseranlage darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden."