Fachgerechte Entsorgung im Freigefälle: Ein ausgeklügeltes öffentliches Ableitungssystem ermöglicht es, das durch Baden, Spülen oder Waschen anfallendes Schmutzwasser nicht auf einem Grundstück verbleibt. Es besteht aus unterirdischen Rohren und Pumpen, die es vom Gebäude bis zur Kläranlage leiten. Eine funktionierende Grundstücks-Entwässerungsanlage ist für alles notwendig, ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude oder Gewerbebetriebe. Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen darf nicht in diese Leitungssysteme eindringen und muss üblicherweise auf dem Grundstück selbst versickert werden.
1 Lüftungsleitung
Sie sorgt dafür, dass Kanalgase nach draußen abgeführt werden und der Druck im privaten Entwässerungssystem ausgeglichen wird. Besteht keine fachgerechte Entlüftung, kann bei Kanalreinigungsarbeiten verunreinigtes Spülwasser aus den Geruchsverschlüssen an Toiletten und Waschbecken und Badewannen austreten und Sanitärräume verschmutzen..
2 Revisions- / Anschlussschacht
Dieser ist erforderlich, um Schäden bei möglichen Verstopfungen schnell und unkompliziert mit entsprechender Hochdrucktechnik zu beseitigen. Weiterhin können über diesen Zugang die Leitungen mittels einer speziellen Inspektionskamera untersucht und Sanierungen durchgeführt werden. Zur Vermeidung kostspieliger Sanierungsmaßnahmen sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen (Befahrungen) durchgeführt werden. Der Schachtstandort ist jederzeit frei zugänglich zu halten. Er befindet sich in aller Regel ca. einen Meter hinter der straßenseitigen Grundstücksfront und stellt so die Zuständigkeitsgrenze zwischen Zweckverband und Grundstückseigentümer dar.
3 Rückstausicherung
Heftige, wolkenbruchartige Regenfälle lassen den Wasserspiegel in der Kanalisation schon mal gewaltig ansteigen. Ein Rückstau in die Grundstücksentwässerung kann aber auch bei Rohrbrüchen, Verstopfungen, Rohrspülungen und bei anderen außergewöhnlichen Ereignissen im Sammelkanal entstehen. In diesem Fall kann das Wassergemisch aus Leitungsöffnungen (Ablaufstellen), die sich unterhalb der sogenannten Rückstauebene befinden, im Gebäude austreten.
4 Rückstauebene
Sie wird durch die dem Grundstück entgegen der Kanalfließrichtung nächstliegende Schachtdeckeloberkante definiert und ist für jedes Grundstück verschieden. Die individuelle Ordinate kann bei Bedarf beim Zweckverband erfragt werden. Um den Austritt des Schmutzwassers zu verhindern, sind alle Ausläufe unterhalb der Rückstauebene mit einer Rückstausicherung zu schützen. Zum Einsatz kommen hierbei vollautomatische Hebeanlagen (für Toiletten vorgeschrieben) oder motorisch betriebene Rückstauverschlüsse (bei untergeordneter Raumnutzung). Der Einbau bleibt ausgewiesenen Fachleuten vorbehalten.
5 Regenwasserentsorgung
Regenwasser gehört nicht in den Schmutzwasserkanal. Das schließt die Satzung des NWA aus. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sogenannte Fehleinleitungen werden regelmäßig durch Benebelung der Schmutzwasseranschlüsse überprüft und entsprechend dokumentiert. Das Regenwasser muss auf dem Grundstück verbleiben und dort schadlos in den Untergrund abgeleitet werden. Das ist auch kein Problem, denn in der Brandenburgischen Streusandbüchse versickert das Wasser schnell. Sollte es trotzdem nicht möglich sein, das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, sollte man sich mit dem jeweiligen Bauamt der zuständigen Kommune in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.
Auszug aus § 8 der Schmutzwasser-Beseitigungssatzung-Satzung: (2) "Alles Schmutzwasser darf nur über die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden. Grund-, Quell-, Drain- sowie Niederschlagswasser dürfen nicht eingeleitet werden. In die öffentliche Schmutzwasseranlage darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden."
TIPP: Fragen Sie bei Ihrem Gebäudeversicherer nach, welche Bauart den Vertragsbedingungen entspricht.