Zur Ermittlung des Trinkwasserverbrauchs erfolgt einmal jährlich die Zählerablesung. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember jeden Jahres. Die Ablesekarte erhalten Sie per Post im letzten Monat des Jahres (abweichend saisonal genutzte Grundstücke - siehe unten). Zum Stichtag lesen Sie bitte den Zählerstand ab und tragen diesen auf der Zählerkarte ein. Für funkauslesbare Ultraschallzähler (digitales Display) erfolgt gleichfalls der Versand der Ablesekarten. Bitte notieren Sie sich auch bei diesen Messeinrichtungen den Zählerstand und bewahren Sie diesen Beleg auf. Eine Rücksendung der Ablesekarte an den Verband ist zwar für Ultraschallzähler grundsätzlich entbehrlich, jedoch können Unstimmigkeiten, z.B. im Falle von Übertragungsausfällen gemeinsam geklärt werden. Sind bei Ihnen private Wasserzähler, z.B. für das Gartenwasser, vorhanden, müssen diese Verbrauchsangaben ebenfalls eingetragen werden. Überprüfen Sie dabei bitte auch die anderen ausgewiesenen Daten, wie Adresse, Kundennummer (Debitor) und Zählernummer. Anschließend ist die Ablesekarte (portofrei) an den NWA zurückzuschicken oder zu faxen oder zu mailen.
Eigentümer von saisonal genutzten Grundstücken erhalten als besonderen Service die Ablesekarten bereits Anfang Oktober jeden Jahres. Bei Übermittlung der Zählerangaben ist zu berücksichtigen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Ablesung und dem Abrechnungsstichtag kein Wasserverbrauch stattfinden darf.
Ist die Ablesung von Zählerständen innerhalb des laufenden Jahres notwendig (z.B. Umzug), kann die Datenübermittlung nur mit dem Formular für Änderungsmeldungen oder über die Kontaktseite per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter*in vorgenommen werden.