Als Ersatz für die Investitionen in die gesamte Trinkwasser-Verbandsanlage erhebt der NWA von allen anschließbaren Grundstücken Beiträge. Grundlage für die Beitragsberechnung bzw. für die Erhebung ist ein Satzung. Zur Ermittlung der Beitragssätze wurde eine sog. Globalkalkulation durchgeführt, bei der die Summe aller Investitionen des Zweckverbandes der Gesamtheit der anschließbarer Grundstücksflächen gegenübergestellt wurde. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zum Medium Trinkwasser wird der Beitragsforderung die verminderte Mehrwertsteuer in Höhe von 7% hinzugerechnet.
Der Maßstab für die Höhe der Beitragszahlung bildet die bebaubare Grundstücksfläche, zzgl. eines Geschossigkeitsfaktors. Damit wird ein Äquivalent der baulichen Ausnutzbarkeit des anschließbaren Grundstückes gebildet. Da die Beitragserhebung für die öffentliche Versorgungsanlage einmalig ist, kommt es bei der Berechnung nicht auf die tatsächliche Bebauung sondern auf die mögliche Nutzung im baurechtlichen Sinne an.
Beitragssätze Trinkwasser im Überblick
1-geschossige Bebaubarkeit: 0,89 €/m² (netto)
2-geschossige Bebaubarkeit: x 1,25 (Multiplikationsfaktor)
3-geschossige Bebaubarkeit: x 1,50 (Multiplikationsfaktor)
4-geschossige Bebaubarkeit: x 1,75 (Multiplikationsfaktor)
5-geschossige Bebaubarkeit: x 2,00 (Multiplikationsfaktor)
Beispielrechnung für ein Regelgrundstück
Die Grundstücksfläche (Innenbereich) beträgt 1.200 m². Das Grundstück kann mit bis zu 2 Geschossen bebaut werden.
Grundstücksfläche | x | Geschossfaktor | x | Beitragssatz | x | Mehrwertsteuer | = | Anschlussbeitrag |
1.200 m² | x | 1,25 | x | 0,89 €/m² | x | 7% | = | 1.428,45 € |
Bei Grundstücken mit Sondernutzungen, Lage im Außenbereich oder anderweitg eingeschränktem Baurechtsstatus gelten spezifische Satzungsregelungen. Zur Klärung derartiger Fragestellungen empfehlen wir Ihnen die individuelle Rücksprache mit dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter*in.