Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg
Notruf

Wasser Anschluss

Alle Grundstücke die an die öffentlichen Versorgungsanlage angrenzen und auf denen eine bauliche Nutzung möglich ist bzw. die tatsächlich genutzt werden unterliegen dem satzungsgemäßen Anschluss- u. Benutzungszwang.

Da die Herstellung des Hausanschlusses vom Anschlussbeitrag nicht abgedeckt ist, muss durch den Grundstückseigentümer ein gesonderter Anschlussantrag gestellt werden. Dazu benutzen Sie bitte das vom NWA bereitgestellte Formular.

Sind zusätzliche Anschlussleitungen, Umverlegungen, Veränderungen oder Reparaturen erforderlich, ist dies ebenfalls formularbezogen zu beantragen. Grundsätzlich sind alle Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss  in vollem Umfang durch den Antragsteller zu tragen. Einzelheiten regelt die Kostenerstattungssatzung.