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Notruf

Starkregen - was können wir tun?

Juli 24, 2025

Fast 70 Liter Regen pro Quadratmeter fielen am Montag, den 21. Juli, innerhalb weniger Stunden im Verbandsgebiet des NWA. Die Folge: Binnen kürzester Zeit lief die Kanalisation nicht nur voll, sondern teilweise auch über.

Die Pumpwerke können diese Wassermassen nicht schnell genug weiterleiten, da sie nur für Förderung von häuslichem  Schmutzwasser errichtet wurden. NWA-Mitarbeiter kontrollierten deswegen ständig Schaltstellen und Pumpwerke, um Schlimmeres zu verhindern.

Unermüdlich fuhren sie die Förderanlagen ab und waren auch noch am Dienstag und Mittwoch in den zwölf Ortsteilen im Einsatz, um Kanalschächte, Tauchpumpen und Hauspumpwerke zu reinigen und wieder in Gang zu bringen.

Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass es zu keinen größeren Entsorgungsausfällen kam.

Dafür sagen wir Danke!

SINTFLUTEN - WAS KÖNNEN WIR TUN?

1. DAS PROBLEM: Extremregenereignisse sind selten!

Ereignisse der letzten vier Jahre: 
30. Juni und 25. Juli 2021: mehr als 100 l/ m²
26. August 2022: rund 190 l/ m² zwischen 14 und 19 Uhr
22. Juli 2025: fast 70 Liter pro Quadratmeter

Folgen: überflutete Straßen, vollgelaufene Keller, überlaufende Schmutzwasserkanäle

Wassermassen - wo kommen sie her? 
- Hohe Versieglung großer Flächen
- Wasser von Straßen kann nicht abfließen und nicht versickern
- Wasser von Grundstücken läuft auf die Straßen
- Wasser von Dächern wird direkt in die Kanalisation geleitet.

Wie kommen sie in die Kanalisation?
Durch die Belüftungsschlitze in den Schachtdeckeln. Diese sorgen normalerweise für einen Druckausgleich im System, verhindern Geruchsbelästigungen.

“Regenwasser, das tatsächlich nur durch die Be- & Entlüftungsöffnungen der Schachtdeckel fällt, erzeugt kein Problem”, sagt Marcel Müller, Technischer Leiter des NWA. “Doch das Wasser strömt von allen Seiten auf die Straße. Für diese Wassermassen sind die Anlagen nicht gebaut. Deshalb muss es von der Kanalisation ferngehalten werden.”

2. DAS GESETZ: Satzung des NWA

Schmutzwasserbeseitigungssatzung §1, Absatz 1: “Durch den NWA erfolgt keine Niederschlagswasserbeseitigung. Das Niederschlagswasser, das auf Grundstücken anfällt, ist von den Grundstücks-eigentümern in geeigneter Weise schadlos auf ihren Grundstücken unterzubringen. Eine direkte und indirekte Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage ist verboten.”

Beschlossen auf der Verbandsversammlung des NWA am  22.12.1999

Gilt dieses Gesetz nur beim NWA? Nein!  In Brandenburg darf Regenwasser grundsätzlich nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.

Was bedeutet das für den NWA? Die Anlagen Schmutzwasserbeseitigung, also Rohre und Pumpwerke, dürfen nur so dimensioniert werden, dass sie die menschlich erzeugte Schmutzwassermenge aufnehmen und in die Kläranlagen transportieren können. Es dürfen keine Gebühren für den Bau von Auffangbecken oder die Vergrößerung der Anlagen ausgegeben werden.

Wäre eine Vergrößerung der Anlagen sinnvoll? Nein!  Extremregen ist selten - in den letzten vier Jahren an vier Tagen.

Folgen einer Überdimensionierung der Kanalisation:
langsameres Fließen, schnelleres Absetzen von Feststoffen
höheres Risiko für Ablagerungen und Verstopfungen
Geruchsbelästigungen
deutlich höhere Kosten für den Bau und den Unterhalt der Anlagen

3. LÖSUNGEN zur sinnvollen Regenentwässerung

Kommunale Pflicht: Die Beseitigung von Niederschlagswasser, also das Sammeln, Ableiten, Behandeln und Entsorgen von Regenwasser, ist grundsätzlich eine kommunale Pflicht, die im § 66 BbgWG (Brandenburgisches Wassergesetz) festgelegt ist. Die Gemeinden können diese Pflicht durch Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Für die Unterhaltung und Wartung aller Entwässerungsanlagen (z.B. Mulden, Rigolen, u.s.w.), die sich im öffentlichen Straßenraum befinden, ist die Gemeinde Wandlitz verantwortlich.

Pflicht von Grundstückseigentümern: “Das Niederschlagswasser von Dachflächen und befestigten Flächen ist auf dem entsprechenden Privatgrundstück zur Versickerung zu bringen oder zu sammeln. Es ist zwingend zu gewährleisten, dass kein Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück auf öffentliches Straßenland fließt.” Regelung der Gemeinde Wandlitz

Möglichkeiten der Regenentsorgung auf dem Grundstück:
Regen vom Dach auf Grünfläche leiten und dort versickern
Mulde im Garten anlegen: etwa 30 cm tiefe Erdrinne, in der das Wasser langsam versickert
Regentonnen aufstellen – ist gleich Vorrat für trockene Tage
Rigolen oder Sickergruben bauen, in denen der Regen gesammelt wird und dann langsam versickert
Teich anlegen – Wasser versickert im Uferbereich
Rasengitter oder wasserdurchlässige Pflaster-steine verlegen, statt versiegelte Wege

Was kann jeder tun? Grünstreifen am Straßenrand nicht als Parkplatz nutzen!  Sie sind nicht nur schön, sondern können Regenwasser aufnehmen. Durchs Parken wird der Boden verdichtet, die Aufnahmefähigkeit nimmt ab.

 

 

 

 

FÖRDERUNGEN  

Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das WASSERWERK PRENDEN    Details ...

Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das WASSERWERK BASDORF     Details ...

Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für KLÄRANLAGE BOGENSEEE mit Schmutzwassernetz     Details ...

 

 

 

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