Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens eindeutig sein.
Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen exakt folgende Schreibweise:
Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband
Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Softwareanbieter/ Finanzbuchhaltung) an.
FÖRDERUNGEN
Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das WASSERWERK PRENDEN Details ...
Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das WASSERWERK BASDORF Details ...
Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für KLÄRANLAGE BOGENSEEE mit Schmutzwassernetz Details ...

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