Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg
Notruf

Kanal Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler (auch Abzähler genannt) dienen der Gebührenminderung beim Medium Schmutzwasser. Da die Schmutzwassergebühren auf der Basis der verbrauchten Trinkwassermenge ermittelt werden (Frischwassermaßstab), kann die tatsächlich eingeleitete Schmutzwassermenge nur mit einem geeichten und fachgerecht montierten privaten Wasserzähler nachgewiesen werden. Auch hierbei gelten die eichrechtlichen Vorschriften.

Bei den wenigen Grundstücken ohne Anschluss an das zentrale Trinkwasserversorgungsnetz ist durch den Grundstückseigentümer grundsätzlich eine private Messeinrichtung am Brunnen bzw. der Hauswasseranlage installieren und plombieren zu lassen. Nur so kann belegt werden, in welchem Umfang dem Grundstück Wasser zugeführt wurde und somit in die Sammelgrube, ggf. in die öffentliche Leitung, gelangt ist. Zusätzlich können auf solchen Grundstücken zur Gebührenlastminderung auch Gartenwasserzähler vorhanden sein.

Um die Anerkenntnis solcher Messeinrichtungen für Abrechnungszwecke sicher zu stellen, hat der NWA technische Informationen veröffentlicht, die auf der NWA-Homepage abrufbar sind oder beim Verwaltungssitz angefordert werden können. Der Neueinbau und der eichamtliche Turnuswechsel (alle 6 Jahre) müssen aus rechtlichen Gründen von autorisierten Fachfirmen (Installateurbetriebe Heizung-Sanitär) vorgenommen werden. Dafür steht hier eine detailierte Firmenliste zur Verfügung. Sie können mit den Fachbetrieben individuelle Absprachen zum Zählereinbau treffen und rechnen die Installationsleistungen auf direktem Wege ab. Die vom NWA autorisierten Auftragnehmer gewährleisten an ihrer Messstelle die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und nehmen gleichzeitig die manipulationssichere Verplombung vor.