Für die Orgnisation der Fäkalienabfuhr aus Ihrer abflusslosen Sammelgrube bzw. der Schlammentsorgung aus der genehmigten Kleinkläranlage (KKA) setzen Sie sich zur Terminvereinbarung bitte rechtzeitig (mindestens 4 Werktage vorher) mit dem vom NWA nach europaweiter Ausschreibung ermittelten Dienstleister in Verbindung. Insbesondere bei dauergenutzten Grundstücke biete sich die Abstimmung eines regelmäßigen Abfuhrturnus an, jedoch ist der Abfuhrbetrieb dazu nicht verpflichtet.
Nach den Regelungen der mobilen Entsorgungssatzung müssen Sie zum Entsorgungstermin eine ungehinderte LKW-Zufahrt bis zum Standort der Sammelgrube gewährleisten. Sollte Ihnen die Anwesenheit zum Entsorgungstermin nicht oder nicht immer möglich sein, empfiehlt sich die Installation einer Saugleitung (min. DN 100) mit Anschlussstutzen bis an die Straßenfront des öffentlichen Bauraums (Grundstücksgrenze). Außerdem ersparen Sie dadurch ggf. die Berechnung von Sonderleistungen für zusätzliche Schlauchmeter (> 15 m).
Beachten Sie bitte, das für eventuell kurzfristig (< 4 Tage) oder an Sonn- u. Feiertagen entstehende Entsorgungserfordernisse Sondergebührensätze zur Abrechnung kommen. Gleiches gilt auch, wenn der Zugang zur Grube/KKA am vereinbarten Termin unmöglich oder behindert ist (fruchtlose Anfahrt).