Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg
Notruf

Wasser Gebühren

Für die Aufbereitung, die Bereitstellung und die Entnahme von Trinkwasser aus der zentralen Versorgungsanlage erhebt der NWA auf der Grundlage einer Satzung öffentlich-rechtliche Verbrauchsgebühren.

Die jährlich zu kalkulierenden Gebühren decken den Betriebs- u. Unterhaltungsaufwand für die Wasserwerke, die  Druckerhöhungsstationen und das gesamte Verteilungsnetz. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist damit nicht verbunden.

Unterschieden wird nach der Grundgebühr für den FIX-Kostenanteil sowie der Mengengebühr für den laufenden Aufwand. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der am Hausanschluss installierten Größe (Qn oder Q3) der Mengenmesseinrichtung (Wasserzähler) und wird monatsweise berechnet. Die Mengengebühr wird mit dem vom Wasserzähler (NWA-Eigentum) gemessenen Verbrauch (in m³) multipliziert. Dazu wird die sich aus zwei zeitlich versetzten Ablesungen ergebende Differenz auf eine ganze Zahl abgerundet (ohne Kommastellen). Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist für das Medium Trinkwasser bei beiden Gebührenarten die verminderte Mehrwertsteuer in Höhe von 7% hinzu zu rechnen.

Gebührensätze Trinkwasser für 2023

Die monatliche Grundgebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bemisst sich mit linearer Steigerung nach dem Dauerdurchfluss des Zählers (Q3) und beträgt 15,00 € je m³/h je Jahr, mindestens jedoch 60,00 € je Jahr.

Auf die Nettogrundgebühr wird zusätzlich die gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer erhoben.

Mengengebühren:

in voller Höhe   1,80  € / m³ (netto)
      1,93  € / m³ (incl. MWSt.)
           
bei Beitragszahlern   1,50  € / m³ (netto)
      1,61  € / m³ (incl. MWSt.)

 

Gebührensätze Trinkwasser für 2022

Grundgebühren:

Die monatliche Grundgebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bemisst sich mit linearer Steigerung nach dem Dauerdurchfluss des Zählers (Q3) und beträgt 15,00 € je m³/h je Jahr, mindestens jedoch 60,00 € je Jahr.

Auf die Nettogrundgebühr wird zusätzlich die gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer erhoben.

Mengengebühren:

in voller Höhe   1,55  € / m³ (netto)
      1,66  € / m³ (incl. MWSt.)
           
bei Beitragszahlern   1,10  € / m³ (netto)
      1,18  € / m³ (incl. MWSt.)