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Notruf

Grube Gebühren

Fäkalien sind häusliches Schmutzwasser aus abfluslosen Sammelgruben der bisher nicht an das zentrale Entsorgungsnetz angeschlossenen Privatgrundstücke. Klärschlamm ist der feste (separierte) Behandlungsrückstand aus privaten Kleinkläranlagen (KKA).

Für die Entgegennahme, den Transport sowie die Aufleitung auf die Kläranlagen, einschließlich der Reinigung von Fäkalien und Klärschlamm (mobile Entsorgung), erhebt der NWA auf der Grundlage einer Satzung hoheitliche Gebühren.

Für das Einsammeln und den Transport zur Einleitstelle (Kläranlage) bedient sich der Zweckverband eines Dienstleisters. Die jährlich zu kalkulierenden Gebühren der mobilen Entsorgung decken sowohl den Dienstleistungsaufwand als auch die Aufbereitungskosten, einschließlich eines geringen Verwaltungskostenanteils.  Eine Gewinnerzielungsabsicht ist damit nicht verbunden.

Zur Refinanzierung des FIX-Kostenanteils wird eine pauschale Grundgebühr für das gesamte Wirtschaftsjahr berechnet. Die Mengengebühr richtet sich wie beim zentralen Schmutzwasser nach dem Frischwassermaßstab (Zählerablesung Trinkwasser). Die lediglich geschätzten Abfuhrmengen bilden keine satzungsgemäße Grundlage für die Gebührenabrechnung.

Besteht kein Anschluss an das zentrale Trinkwasserversorgungsnetz, ist durch den Grundstückseigentümer eine private Messeinrichtung am Brunnen bzw. an der Hauswasseranlage installieren und plombieren zu lassen. Auch hierbei gelten die eichrechtlichen Vorschriften.

Teilmengen, die nicht in die Sammelgrube gelangen, sind nachweislich durch einen (ggf. weiteren) private Wasserzähler , sog. Gartenzähler, zu ermitteln und können gebührenmindernd von der bezogenen Trinkwassermenge abgesetzt werden.

Die so ermittelbare Differenz der tatsächlichen Einleitmengen (in m³) wird mit der Mengengebühr multipliziert. Dazu wird der Wert auf eine ganze Zahl abgerundet (ohne Kommastellen). Die Gebührensätze verstehen sich aufgrund der hoheitlichen Festsetzung als Bruttobeträge (nicht steuerbar).

Für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der mobilen Entsorgung zusätzlich anfallen, werden Pauschalsätze nach einem Sonderleistungskatalog zur Abrechnung gebracht.

Gebührensätze und Sonderleistungen der Grubenabfuhr für 2023

Grundgebühr (o. KKA): 32,00 €/Jahr (brutto)

Mengengebühr Sammelgruben: 9,40 €/m³ (brutto)

Mengengebühr Klärschlamm (KKA): 26,80 €/m³ (brutto)

Zusatzleistungen:

Eilzuschlag (Bestellung < 4 Werktage): 29,75 €/Anfahrt (brutto)

fruchtlose Anfahrt: 27,37 €/Anfahrt (brutto)

Sonderzeiten: 59,50 €/Anfahrt (brutto)

Feiertagszuschlag: 59,50 €/Anfahrt (brutto)

zusätzliche Schlauchlängen (ab 15 m): 0,75 € je angefangenem laufenden Meter (brutto)

Gebührensätze und Sonderleistungen der Grubenabfuhr für 2021 und 2022

Grundgebühr (o. KKA): 32,00 €/Jahr (brutto)

Mengengebühr Sammelgruben: 9,00 €/m³ (brutto)

Mengengebühr Klärschlamm (KKA): 26,80 €/m³ (brutto)

Zusatzleistungen:

Eilzuschlag (Bestellung < 4 Werktage): 29,75 €/Anfahrt (brutto)

fruchtlose Anfahrt: 27,37 €/Anfahrt (brutto)

Sonderzeiten: 59,50 €/Anfahrt (brutto)

Feiertagszuschlag: 59,50 €/Anfahrt (brutto)

zusätzliche Schlauchlängen (ab 15 m): 0,75 € je angefangenem laufenden Meter (brutto)